RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugdienstleistungen und den Verkauf von Fahrzeugteilen mit André Unglaub, KFZ-Unglaub, Unter den Steinen 12, 59939 Olsberg. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Einbeziehung dieser AGB in einen Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Angebote und Leistungsumfang
Angaben auf dieser Website sind eine Einladung zur Anfrage und noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der konkrete Leistungsumfang, benötigtes Material und der Preis werden vor der Beauftragung vereinbart. Bei gebrauchten Teilen sind die vereinbarte Beschreibung und ausdrücklich mitgeteilte Eigenschaften maßgeblich. Bitte prüfen Sie die Eignung eines Teils für Ihr Fahrzeug anhand der Fahrzeugdaten; wir helfen bei der Zuordnung nach den verfügbaren Angaben.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Die auf der Website genannten „ab“-Preise sind Ausgangspreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang; fahrzeugabhängige Abweichungen klären wir vor der Beauftragung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt wie vereinbart, etwa bar bei Abholung oder per Überweisung. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben verkaufte Waren unser Eigentum.
4. Abholung und Versand
Unsere Warenpreise sind grundsätzlich Abholpreise. Die Abholung erfolgt nach Absprache an unserer Werkstatt, Hochsauerlandstraße 76a, 59955 Winterberg. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung über Versandart und Kosten. Bei der Versendung an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln zum Übergang der Transportgefahr. Für Dienstleistungen gelten vereinbarte Termine und Orte.
5. Termine
Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Individuell vereinbarte Regelungen zu Reservierungen oder einem möglichen Ausfallersatz werden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Mängelrechte und Haftung
Für Waren und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Etwaige konkrete Zustandsabweichungen bei gebrauchten Teilen werden, soweit gesetzlich erforderlich, vor dem Kauf gesondert vereinbart. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern sowie die zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
Ergänzende Bedingungen für gebrauchte Fahrzeuge und Fahrzeugteile
§ 2
Gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, die vor dem Kauf in Augenschein genommen, überprüft oder ausprobiert wurden oder vom Käufer – gegebenenfalls unter Mithilfe der Firma KFZ-Unglaub – hätten ausprobiert werden können, werden ohne Gewähr für eine besondere Beschaffenheit und unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen für offene und verdeckte Mängel verkauft.
Soweit eine Erprobung der Sachen vor dem Kauf nicht möglich war und die Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe nachweislich mit einem wesentlichen Mangel behaftet war, ist der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der Kaufsache die Lieferung einer entsprechenden, funktionsfähigen Sache zu verlangen, wenn er den Mangel unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe, der Firma KFZ-Unglaub schriftlich angezeigt hat.
Ein Anspruch des Käufers auf Wandelung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Firma KFZ-Unglaub zu einer Ersatzlieferung innerhalb einer für die Beschaffung angemessenen sowie für den Käufer zumutbaren Frist nicht in der Lage ist. Der Firma KFZ-Unglaub bleibt es vorbehalten, eine Verpflichtung zur Lieferung einer Ersatzsache durch Wandelung oder Minderung abzuwenden.
In jedem Fall setzt ein Anspruch des Käufers aufgrund eines Mangels bei Fahrzeugteilen voraus, dass der Käufer nachweislich:
- die Kaufsache durch einen Kfz-Meisterbetrieb hat einbauen lassen, einschließlich Einbaudokumentation, und
- an der Kaufsache vor der Inbetriebnahme die üblicherweise bei einem sorgfältigen Einbau gebrauchter Teile vorzunehmenden Arbeiten durch einen Kfz-Meisterbetrieb hat durchführen lassen. Dazu gehören beispielsweise beim Einbau eines Motors das sorgfältige Reinigen des Motors und seiner Aggregate, das Wechseln von Motoröl, Benzin-, Luft- oder Ölfiltern und sonstigen Verschleißteilen, insbesondere in der Zünd-, Vergaser- oder Einspritzanlage, sowie die Einstellung von Ventilen, Kupplung, Zündung, Vergaser oder Einspritzung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Käufer die nach den Nummern 1 und 2 anfallenden Arbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen zu lassen.
Ein Anspruch des Käufers ist ausgeschlossen, wenn die zurückzugebende Kaufsache manipuliert wurde oder zwischen Übergabe und Rückgabe eine Verschlechterung erfahren hat, es sei denn, diese Verschlechterung ist allein auf einen Mangel der Kaufsache zurückzuführen und hätte auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vermieden werden können.
§ 2.1
Gegenüber Unternehmern schließen wir die Haftung für Sachmängel gebrauchter Sachen aus. Mängelansprüche bezüglich von uns gelieferter gebrauchter Sachen gegenüber Verbrauchern verjähren zwölf Monate nach Übergabe an den Kunden.
§ 2.2
Der Käufer hat die Passgenauigkeit und Kompatibilität zu prüfen.
§ 2.3
Elektronische Bauteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 2.3.1
Elektronische Bauteile können nur in eingebautem Zustand bei uns vor Ort reklamiert werden.
§ 2.3.2
Für Schäden an Fahrzeugteilen oder elektronischen Bauteilen, die nachweislich durch einen unsachgemäßen Ein- oder Ausbau durch nicht fachkundige Dritte oder durch einen bereits vorhandenen Defekt der Fahrzeugelektrik verursacht wurden, haftet KFZ-Unglaub nicht, soweit KFZ-Unglaub hierfür keine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 2.3.3
Zur Prüfung eines geltend gemachten Mangels ist ein geeigneter Nachweis über den Kauf, den Kaufgegenstand und den Übergabezeitpunkt vorzulegen. Eine Originalrechnung ist hierfür nicht erforderlich. Soweit es für die Prüfung des Mangels erforderlich ist, sind auf Verlangen Nachweise über den fachgerechten Einbau, insbesondere eine Einbaudokumentation oder Einbaurechnung, vorzulegen und die Untersuchung des betroffenen Teils zu ermöglichen.
§ 2.4
Für Verschleißteile, wie zum Beispiel Reifen, Bremsen und Lager, übernehmen wir keine Gewährleistung.
§ 2.5
Bilder inserierter Fahrzeugteile gehören nicht zur Produktbeschreibung. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung; maßgeblich für Beschaffenheit und Zugehörigkeit ist der Anzeigentext.
7. Widerruf
Verbraucher finden die Informationen über ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht und das Musterformular in unserer Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Stand: September 2026